Allgemeine Geschäftsbedingungen für Psychologische Berater*innen
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Psychologische Beraterin Catia Rinaldis und Klient*innen als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB - soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient/die Klientin das generelle Angebot des Beraters/der Beraterin, die psychologische Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Berater/die Beraterin zum Zwecke der psychologischen Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben Verfahren wendet.
Die Psychologischen Berater*innen sind berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Berater/die Beraterin aufgrund seiner/ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die ihn/sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Beraters/der Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannungsverfahren erhalten.
Mit der Buchung eines Beratungstermins erkennt der Klient diese AGB an.
Bitte beachten Sie den separaten Haftungsausschluss, der ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt. Dieser ist unter folgenden Link abrufbar: Haftungsausschluss
§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages
Die Psychologischen Berater*innen erbringen ihre Dienste gegenüber dem Klienten/der Klientin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung und Prävention anwenden.
Die Psychologischen Berater*innen sind berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten/der Klientin entsprechen, sofern der Klient/die Klientin hierüber keine Entscheidung trifft.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten/der Klientin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient/die Klientin die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, haben sie das dem Psychologischen Berater/der Psychologischen Beraterin gegenüber zu erklären.
Psychologische Berater*innen dürfen keine Krankschreibungen vornehmen und keinerlei Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung der Klient*innen
Zu einer aktiven Mitwirkung sind Klient*innen nicht gesetzlich verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten/der Klientin sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klienten/der Klientin bestimmend sein. Die Psychologischen Berater*innen sind berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn Klient*innen die Beratungsinhalte verneinen.
§ 4 Honorierung der Psychologischen Beratung
Die Psychologischen Berater*innen haben für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Berater/der Beraterin und dem Klienten/der Klientin vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Psychologischen Berater*innen aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht.
Die Honorare sind nach jeder Beratungssitzung von dem Klienten/der Klientin bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen oder der Klient/die Klientin erhalten – je nach Vereinbarung – nach Abschluss der Beratungssitzungen eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten/der Klientin sowie den Beratungszeitraum mit Angabe der Gegenstände und angewandten Techniken.
(1) Die psychologische Beratung ist eine Selbstzahlerleistung und wird nicht von Krankenkassen übernommen.
(2) Die aktuellen Honorare sind der Webseite zu entnehmen oder werden individuell vereinbart.
(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Barzahlung vor Ort. Eine Rechnung wird auf Wunsch ausgestellt.
(4) Online- und telefonische Beratungen sind ebenfalls Teil des Angebots. Die Bezahlung erfolgt vorab per Überweisung oder digitales Zahlungssystem. Nach Zahlungseingang wird der Termin verbindlich bestätigt.
Der Klient/die Klientin ist darüber informiert, dass der Psychologische Berater/die Psychologische Beraterin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem Klienten/der Klientin selbst zu bezahlen.
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Klient/die Klientin unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn Klient*innen zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagen oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert sind. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.
Termine, die von Seiten der Psychologischen Berater*innen abgesagt werden müssen, werden den Klient*innen nicht in Rechnung gestellt. Klient*innen haben in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Psychologischen Berater*innen. Diese schulden auch keine Angabe von Gründen.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Psychologischen Beratern nicht gestattet.
§ 5 Vertraulichkeit der Beratung
Psychologische Berater*innen behandeln die Klientendaten vertraulich und erteilen bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse der Klient*innen Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Klient*innen.
Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn Psychologische Berater*innen aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet sind – beispielsweise durch Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig sind. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen die Berater*innen oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Psychologische Berater*innen führen Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Klienten/der Klientin steht eine Einsicht in diese Handakte zu; sie können eine Herausgabe dieser Handakte verlangen. Absatz 2. bleibt davon unberührt.
Sofern der Klient/die Klientin eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt der Berater/die Beraterin diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.
§ 6 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 7 Schlussbestimmungen
Die Parteien verpflichten sich, sich zu bemühen, etwaige Streitigkeiten einvernehmlich und partnerschaftlich beizulegen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die der ursprünglichen Bestimmung und dem Zweck des Vertrages möglichst nahe kommt.
Stand: Januar 2025
Mitglied im Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater
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